Wertminderung und Kaufpreisminderung bei Oldtimern und klassischen Fahrzeugen

Auch bei klassischen Fahrzeugen und Oldtimern kann im Schadenfall eine Wertminderung oder eine Kaufpreisminderung eintreten. Kriterien sind dafür der Verlust von Originalsubstanz oder der Patina. Der Verlust des Prädikates "Matching Numbers" hinsichtlich der Karosserie, des Motors, des Getriebes, der Hinterachse und eventuell der Vorderachse kann eine Wertminderung auslösen. Eine weitere Möglichkeit wäre der Verlust des Prädikates "Matching Colours", durch Veränderung der Originalfarbe oder der Oberflächenbeschaffenheit des Interieurs. Auch das "Aufbrechen" einer Restauration eines restaurierten Fahrzeuges oder ein Eingriff in die restaurierten Strukturen eines Fahrzeuges, kann eine Wertminderung im Schadenfall nach sich ziehen. Eine Kaufpreisminderung kann anfallen, wenn die vom Verkäufer zugesicherten oder vereinbarten Eigenschaften vom Zustand des gekauften Fahrzeuges abweichen.

Es können zum Beispiel Originalteile durch Reproduktionsteile ersetzt worden sein oder Aggregate wir Motor und Getriebe ausgetauscht worden sein. Der Käufer kann dann eine Kaufpreisminderung geltend machen.

Sollten Sie in einen Schadenfall, zum Beispiel bei einem Haftpflichtschaden, mit Ihrem klassischen Fahrzeug oder Ihrem Oldtimer verwickelt sein, können wir für Sie ein Gutachten erstellen und dabei auch die Wertminderung berücksichtigen.

Haben Sie ein Fahrzeug gekauft, dass nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht, können wir bei der Ermittlung des geminderten Kaufpreises mit einem Gutachten behilflich sein (Kaufpreisminderung).


Wertminderung - Beispiel

Wertminderung
Wiederbeschaffungswert:
Reparaturkosten:
   200€ (wurden von der Versicherung gezahlt)
5.500€ (steuerneutral)
1.328€ netto

Das Fahrzeug war überwiegend im Originallack und hatte eine Laufleistung von 60.003 km. Eine umfangreiche Dokumentensammlung der Fahrzeughistorie war vorhanden. Es gab nur einen Vorbesitzer.




Die rechte hintere Seitenwand war im Bereich des Radlaufes beschädigt. Der hintere Stoßfänger wies Verschürfungen und Beschädigungen auf und musste ersetzt werden. Das rechte Hinterrad befand sich im Schadenbereich. Eine Achsvermessung war notwendig.